Nutzungsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von marble work, Pagenstraße 6, 49545 Tecklenburg, E-Mail: hello@marblework.app (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

2.1.1. Allgemeine Beschreibung

marble work ist eine webbasierte Arbeitsumgebung für Marketing-Teams, Unternehmen, Freelancer:innen und Gewerbetreibende. Sie umfasst die Erfassung von Projekt- und Arbeitszeiten, die Verwaltung von Projekten, Kund:innen und Aufgaben, Auswertungen und Zeitberichte, die Verwaltung von Arbeitszeitmodellen und Abwesenheiten sowie KI-gestützte Funktionen und Verbindungen zu Diensten Dritter. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen und Konditionen für die Nutzung von marble work.

2.1.2. Nutzungsberechtigung und Abonnement

marble work steht unabhängig von Region oder Alter zur Verfügung und ist in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch nutzbar. marble work wird in drei Plänen angeboten: Der Free-Plan ist dauerhaft kostenlos und ohne Kreditkarte nutzbar und enthält einen begrenzten Funktionsumfang. Die Pläne Pro und Rocket erfordern ein kostenpflichtiges Abonnement, das monatlich oder jährlich abgeschlossen werden kann. Erst-Abonnent:innen erhalten eine kostenlose Testphase von zehn Tagen, nach deren Ablauf das gewählte Abonnement kostenpflichtig wird, sofern es nicht vorher gekündigt wird. Nähere Informationen zu den enthaltenen Funktionen, Grenzen und Konditionen der jeweiligen Pläne sind auf der Website von marble work einsehbar.

Abrechnung nach Sitzplätzen. Kostenpflichtige Abonnements bestehen aus einem Grundpreis je Organisation und einem Preis je weiterem aktiven Mitglied. Werden Mitglieder während eines Abrechnungszeitraums hinzugefügt oder entfernt, erfolgt die Berechnung anteilig. Inaktive oder deaktivierte Mitglieder werden nicht berechnet. Ein Wechsel zwischen Pro und Rocket ist jederzeit möglich; ein Upgrade wird sofort anteilig berechnet, ein Downgrade wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

Speicherkontingent. Jeder Plan enthält ein Speicherkontingent für hochgeladene und durch KI-Funktionen erzeugte Dateien. Ist das Kontingent ausgeschöpft, erhalten die Nutzer:innen eine entsprechende Meldung in der Anwendung; weitere Dateien können dann nicht mehr hochgeladen oder gespeichert werden, bis Speicher freigegeben oder ein Plan mit größerem Kontingent gebucht wird. Bereits gespeicherte Daten bleiben erhalten und zugänglich.

2.1.3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für das kostenpflichtige Abonnement von marble work erfolgt je nach Region und Browser der Nutzer:innen über verschiedene Zahlungsmethoden. Die Rechnung für das Abonnement wird automatisch generiert und per E-Mail an die Nutzer:innen gesendet.

2.1.4. Verwaltung und Zeiterfassungsprozesse

Nutzer:innen von marble work können Projektzeiten mit Timer oder manuell erfassen, Arbeitszeiten und Anwesenheiten dokumentieren sowie Projekte, Kund:innen und Aufgaben anlegen und verwalten. Auswertungen und Zeitberichte können exportiert und als PDF aufbereitet werden – etwa für die Kundenabrechnung, HR oder die Lohnbuchhaltung. Team-Mitglieder können per E-Mail eingeladen und mit individuellen Rollen und Berechtigungen ausgestattet werden.

2.1.5. Kündigung und Rückerstattung

Kostenpflichtige Abonnements können jederzeit zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Nach der Kündigung bleibt der Zugang zum Free-Plan dauerhaft erhalten; Pro-Funktionen stehen nach Ablauf des bezahlten Zeitraums nicht mehr zur Verfügung. Eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Abonnementgebühren erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, gesetzliche Regelungen sehen dies ausdrücklich vor.

Zahlungsverzug und automatische Beendigung. Schlägt die Zahlung einer fälligen Abonnementgebühr fehl, informiert der Zahlungsdienstleister (Stripe) die Nutzer:innen und unternimmt innerhalb von 30 Tagen weitere Einzugsversuche. Bleibt die Gebühr nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit unbezahlt, wird das kostenpflichtige Abonnement automatisch beendet und die Organisation auf den Free-Plan zurückgestuft. Alle Daten bleiben dabei erhalten. Inhalte und Funktionen, die über den Umfang des Free-Plans hinausgehen, etwa überzählige Projekte, Kund:innen, KI-Mitarbeiter, Konnektoren oder gespeicherte Dateien, sind im Free-Plan jedoch ganz oder teilweise nicht mehr zugänglich, bis erneut ein passendes Abonnement abgeschlossen wird. Ein Anspruch auf Zugriff auf diese Inhalte während der Rückstufung besteht nicht. Bis zur Beendigung angefallene Gebühren bleiben geschuldet.

Herabstufung und Speicher. Ein Wechsel in einen Plan mit kleinerem Speicherkontingent (etwa von Rocket zu Pro oder von Pro zu Free) setzt voraus, dass der belegte Speicher zuvor unter das Kontingent des Zielplans gebracht wird. Solange der belegte Speicher das Kontingent des Zielplans überschreitet, kann die Herabstufung nicht durchgeführt werden; die Anwendung weist darauf hin. Bei einer automatischen Rückstufung nach Zahlungsverzug bleiben die Daten erhalten, ein Hochladen weiterer Dateien ist jedoch erst wieder möglich, wenn der belegte Speicher unter dem Kontingent des Free-Plans liegt oder erneut ein passendes Abonnement abgeschlossen wird.

2.1.6. Pflichten der Nutzer:innen

Die Nutzer:innen verpflichten sich, die im Rahmen der Nutzung von marble work verarbeiteten personenbezogenen Daten – insbesondere Arbeitszeiten, Anwesenheiten und Mitarbeiterdaten – gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, zu verarbeiten und aufzubewahren. Der Einsatz von marble work zur Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten setzt voraus, dass die Nutzer:innen über die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügen (z. B. Einwilligung, Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung).

Unzulässige Nutzung. Die Nutzer:innen dürfen marble work und die darüber angebundenen KI-Anbieter und Drittdienste nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden. Untersagt sind insbesondere die Übermittlung rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder Rechte Dritter verletzender Inhalte, die Übermittlung personenbezogener Daten Dritter ohne ausreichende Rechtsgrundlage, die Umgehung von Nutzungsrichtlinien, Sicherheitsvorkehrungen oder Anfragebegrenzungen der angebundenen Anbieter sowie Versuche, die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Mandantentrennung von marble work zu beeinträchtigen. Die Nutzer:innen sind allein dafür verantwortlich, dass die von ihnen erstellten KI-Mitarbeiter, Fähigkeiten, Wissenseinträge und Anweisungen den Nutzungsrichtlinien des jeweiligen KI-Anbieters entsprechen. Bei Verstößen kann der Auftragnehmer den Zugang vorübergehend sperren oder aus wichtigem Grund kündigen.

2.1.7. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen für die Anwendung marble work sind hier einsehbar; für die Website gilt die Datenschutzerklärung der Website. Die Daten der Anwendung werden auf Servern in Deutschland sowie in der Datenbank des Anbieters Supabase in der Region Frankfurt am Main gespeichert. Die Übertragung zwischen Server und Client erfolgt ausschließlich TLS-verschlüsselt.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist oder die Nutzer:innen sie durch die Nutzung einer Funktion selbst veranlassen – insbesondere bei KI-gestützten Funktionen und bei Verbindungen zu Diensten Dritter. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

2.1.8. Preisänderungen

Die Preise für bestehende Abonnements werden grundsätzlich nicht geändert. Sollte eine Änderung der Preise aufgrund der wirtschaftlichen Lage erforderlich sein, wird marble work diese frühzeitig ankündigen und einen moderaten Zeitraum für eine vorzeitige Kündigung einräumen.

2.1.9. Verbindungen zu Diensten Dritter

marble work kann auf ausdrückliche Veranlassung der Nutzer:innen mit Diensten Dritter verbunden werden, etwa mit Google, Meta Ads oder Notion. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten hinterlegen die Nutzer:innen selbst. Für die Verarbeitung durch den jeweiligen Anbieter gelten dessen Bedingungen; der Auftragnehmer ist für die Verfügbarkeit und den Funktionsumfang dieser Dienste nicht verantwortlich. Verbindungen können jederzeit in den Einstellungen getrennt werden.

Zugriffsrechte und Schreibzugriffe. Welche Rechte ein verbundener Dienst gewährt, bestimmen die Nutzer:innen bei der Einrichtung der Verbindung und in dem jeweiligen Drittdienst selbst; sie sind dafür verantwortlich, nur die Rechte zu erteilen, die für den vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Bei selbst eingerichteten Verbindungen zu Schnittstellen Dritter gilt standardmäßig Nur-Lesen; schreibende Zugriffe müssen ausdrücklich freigegeben werden, löschende Zugriffe sind grundsätzlich gesperrt. Bei einzelnen Diensten, etwa Werbekonten, sind ändernde Funktionen dauerhaft gesperrt. Zugangsdaten werden verschlüsselt gespeichert, erscheinen nicht in der Benutzeroberfläche und werden beim Trennen einer Verbindung gelöscht. Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen, die KI-Mitarbeiter im Rahmen der von den Nutzer:innen erteilten Rechte in Drittdiensten vornehmen; Ziffer 2.1.10 gilt entsprechend.

2.1.10. KI-gestützte Funktionen

marble work bietet Funktionen, bei denen Inhalte an Sprachmodelle Dritter übermittelt werden – derzeit an Anthropic und OpenAI. Die Zugangsschlüssel zu diesen Anbietern hinterlegen die Nutzer:innen selbst; die Verarbeitung erfolgt damit unter deren eigenem Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter.

Ergebnisse KI-gestützter Funktionen können unvollständig oder fehlerhaft sein. Sie sind vor einer Verwendung zu prüfen. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht übernommen. Die Nutzer:innen entscheiden eigenverantwortlich, welche Inhalte sie an KI-Funktionen übergeben.

Keine Verantwortung für KI-Ergebnisse und KI-Anbieter. marble work stellt ausschließlich die technische Umgebung bereit, in der Anfragen an die von den Nutzer:innen gewählten und mit eigenen Zugangsschlüsseln verbundenen Anbieter (derzeit Anthropic und OpenAI) übermittelt und deren Antworten angezeigt oder weiterverarbeitet werden. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Funktionsweise, Verfügbarkeit, Modellversionen, Inhalte, Trainingsdaten, Sicherheitsvorkehrungen oder den Umgang dieser Anbieter mit den übermittelten Daten und übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Gewähr. Maßgeblich sind allein die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters, denen die Nutzer:innen mit dem Hinterlegen ihres Schlüssels unterliegen.

KI-Mitarbeiter und Aufgabenketten führen Anweisungen der Nutzer:innen automatisiert aus und können dabei auf verbundene Dienste Dritter (Konnektoren) lesend und, soweit von den Nutzer:innen freigegeben, schreibend zugreifen. Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte, unvollständige, verspätete, unterlassene oder unbeabsichtigte Ausführungen durch KI-Funktionen, für hierdurch verursachte Änderungen oder Verluste in verbundenen Diensten, für Kosten, die beim KI-Anbieter oder bei Dritten entstehen, sowie für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Verwendung von KI-Ergebnissen oder aus KI-gesteuerten Aktionen entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer nach Ziffer 5.1 zwingend haftet. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, KI-Ergebnisse vor jeder Verwendung zu prüfen, für kritische Aktionen Freigabe-Schritte vorzusehen, Schreibrechte für Konnektoren nur bewusst zu erteilen und keine Inhalte zu übermitteln, deren Weitergabe an den jeweiligen Anbieter unzulässig wäre.

Gedächtnis und Firmenwissen. KI-Mitarbeiter können aus abgeschlossenen Aufgaben und Chats Erkenntnisse ableiten und als Erinnerungen speichern; diese automatische Lernfunktion ist standardmäßig aktiviert und kann jederzeit deaktiviert werden. Gespeicherte Erinnerungen sowie die unternehmensweite Wissensdatenbank sind für die Mitglieder der Organisation einsehbar, bearbeitbar und löschbar. Die Nutzer:innen sind dafür verantwortlich, gespeicherte Erinnerungen und Wissenseinträge auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen und unerwünschte Inhalte zu entfernen. Erinnerungen und Wissen werden an die angebundenen KI-Anbieter übermittelt, soweit sie für eine Aufgabe oder einen Chat herangezogen werden.

2.1.11. Verfügbarkeit

Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit von marble work, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsfenster, Störungen bei Vorleistern sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers können zu Unterbrechungen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

2.1.12. Schnittstellen (REST-API und MCP-Server)

Im Rocket-Plan stellt marble work eine REST-Schnittstelle und einen MCP-Server bereit, über die Nutzer:innen Inhalte ihrer Organisation mit eigenen Programmen und KI-Agenten anlegen und auslesen können. Das Starten von Aufgaben über die Schnittstellen ist bewusst nicht möglich. Zugangsschlüssel für die Schnittstellen können nur von Administrator:innen erstellt und jederzeit widerrufen werden; sie sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Für alle Handlungen, die mit einem gültigen Schlüssel vorgenommen werden, sind die Nutzer:innen verantwortlich. Der Auftragnehmer darf Anfragen begrenzen, Schlüssel bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken sperren und die Schnittstellen weiterentwickeln; wesentliche Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Die Nutzung der Schnittstellen erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer:innen; für die Verarbeitung durch von den Nutzer:innen betriebene Programme oder externe Agenten übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

5.3 Für Ergebnisse, Handlungen und Unterlassungen KI-gestützter Funktionen sowie für Leistungen, Datenverarbeitung und Sicherheit der von den Nutzer:innen angebundenen KI-Anbieter und Drittdienste gilt ergänzend Ziffer 2.1.10. Eine Haftung des Auftragnehmers hierfür ist, vorbehaltlich Ziffer 5.1, ausgeschlossen. Die Nutzer:innen stellen den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten, Anweisungen oder Aktionen beruhen, die sie über KI-Funktionen veranlasst haben.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

7.3 Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Bereitstellung von marble work personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer stellt hierfür auf Anfrage ein Muster bereit.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.